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Kindschaftsrecht in Jugendhilfe und Justiz

Verfasser: Mutke, Barbara; Tammen, Britta
Jahr: 2007
Lebensraum Straße; 10

Inhalt

Zum 1. Juli 1998 kam es auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts zu einer bedeutenden Gesetzesreform. Insbesondere durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, aber auch durch verschiedene andere Gesetze, die teils zeitgleich, teils aber auch erst in den folgenden Jahren in Kraft traten, wurde die Rechtsstellung des Kindes zu seinen Eltern in wesentlichen Punkten verändert. Die übergeordneten Ziele der Kindschaftsrechtreform bestanden darin, die elterliche Autonomie zu erhöhen, die Subjektstellung des Kindes zu stärken und die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern zu bewirken.
 

Details

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Jahr: 2007
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Beschreibung: S. 437 - 445 (9 Seiten)
Schlagwörter: Jugendliche; Sozialarbeit; Kind; Kirchliche Jugendarbeit; Jugendsozialarbeit; Justiz; Sozialpädagogik; Studium; Forschung; Recht
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Mediengruppe: ZS-Artikel