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Medienbildung, KuJMS und die Kinder- und Jugendhilfe

Verfasser: Tondorf, Uli
Jahr: 2021

Inhalt

Der Auftrag der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe ist in den Bestimmungen des So­zialgesetzbuchs VIII verfasst. Es benennt als Recht junger Menschen die „Förderung sei­ner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“1. Eine Entwicklung von Selbstbestimmung und Ei­genverantwortung geschieht dabei partizipa­tiv, die Betroffenen sind notwendigerweise zu beteiligen2. Diese Ziele können sinnvollerweise durch eine Lebensweltorientierung der Arbeit erreicht werden, was als zentrales Konzept in der Kin­der- und Jugendhilfe angesehen werden kann (vgl. Grunwald et. al. 2018, S. 1281 ff.). Sie un­terstützt dabei subjektive Aneignungsprozes­se, die als Bildung aufgefasst werden können: „Im Anschluss an eine biographie- und sub­jektbezogene Bildungstheorie kann Bildung als ein Prozess subjektiver Aneignung im Ver­ständnis einer aktiven Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Zumutungen des institutionalisierten Lebensverlaufs verstan­den werden.“ (Voigtsberger 2018, S. 266)

Details

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Jahr: 2021
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Systematik: Suche nach dieser Systematik merz
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Beschreibung: S. 37 - 43 (7 Seiten)
Schlagwörter: Mediendidaktik; Medienkompetenz; Medienpädagogik; Medienwirkung; Jugendschutz; Jugendhilfe
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